Lebensmittelkontrolleur/in (m/w/d)
- Tätigkeit:
Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure führen als Mitarbeiter/innen des öffentlichen Gesundheitsdienstes die Lebensmittelüberwachung durch. Sie überprüfen die Einhaltung von entsprechenden Gesetzes- und Hygienevorschriften in Betrieben, entnehmen Planproben, werten Kontroll- und Untersuchungsergebnisse aus, leiten ggf. Bußgeld- und Strafverfahren ein, beraten aber auch die Verbrauer/innen.
- Einsatzbereich:
Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich bei Behörden, die mit der Lebensmittelüberwachung beauftragt sind. Dies sind zum Beispiel Veterinäruntersuchungsämter, Landesuntersuchungsämter für das Gesundheitswesen, Gewerbeaufsichtsämter oder Ämter für Ernährungswirtschaft.
- Voraussetzungen:
Die Laufbahnprüfung für den mittleren Lebensmittelkontrolldienst oder der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs zur/zum Lebensmittelkontrolleur/in.
- Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel eine Weiterbildung in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Artikeln oder Bedarfsgegenständen vermittelt (z.B. ein Abschluss als Meister/in im Lebensmittelhandwerk oder Techniker/in in einem Lebensmittelberuf).
- Information:
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Kommunalverwaltung und fragen Sie nach unseren Ansprechpartnerninnen/-partnern in den Personalabteilungen